Ligastatut

1. Ligaversammlung
Nach Abschluß der Ligasaison und vor Festlegung der Mannschaften für das neue Jahr durch den Ligaausschuss findet eine Ligaversammlung statt, an der alle Interessierten teilnehmen können. Es gibt die Möglichkeit, die vergangene Saison zu bewerten, über Veränderungen zu diskutieren und Wünsche für die neue Saison zu äußern.

2. Zusammensetzung des Ligaausschusses
Der Ligaausschuss (LA) besteht aus dem Sportwart, den von den Mannschaften gewählten Mannschaftsführern oder deren Stellvertreter (sofern diese sich für die neue Ligasaison gemeldet haben) sowie dem 1. und 2. Vorsitzenden.

3. Beschlussfähigkeit und Abstimmungsmodus
Sitzungen des LA werden von seinen Mitgliedern initiiert. Der Ausschuss ist mit der Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder beschlussfähig. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Jedes Ausschussmitglied hat nur eine Stimme, auch bei gleichzeitiger Ausübung mehrerer Ämter. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.

4. Kompetenzen
Der LA entscheidet über die Zusammensetzung der Ligamannschaften. Er berücksichtigt dabei die Anwesenheit der Spieler bei Spielabenden sowie die sportlichen Leistungen der Spieler bei Vereinsmeisterschaften, Landesmeisterschaften, Qualifikationen zu und bei Deutschen Meisterschaften sowie der BaWü-Rangliste.

5. Neumitglieder
Spieler, die neu in den Verein kommen werden vom LA unter Berücksichtigung dieser Prinzipien einer Mannschaft zugeordnet.

6. Fristen
Die Mannschaftsaufstellungen für das kommende Jahr müssen den Spielern mindestens 4 Wochen vor Ende der Lizenzwechselfrist bekannt gegeben werden. Spieler, die danach zum Verein stoßen können nur mit Zustimmung der Mannschaft in diese aufgenommen werden.

7. Sonstiges
Der LA entscheidet darüber hinaus auch über die Aufstellung bei anderen sportlichen Veranstaltungen des Vereins wie z.B. beim BaWü-Pokal, Rhein-Neckar-Liga-Pokal oder beim 5-Länder Turnier.

zuletzt geändert in der Mitgliederversammlung vom 10.2.2015